Entscheidungsstichwort (Thema)
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
Leitsatz (redaktionell)
In einem Tarifvertrag mit sozialplanähnlichem Inhalt können unterschiedliche Leistungen vereinbart werden für Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen über eine Teilbetriebsstillegung bereits Gewerkschaftsmitglied waren und solchen, die erst später eingetreten sind.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1; BetrVG § 75 Abs. 1; Transfer- und Sozialtarifvertrag zwischen der IG Metall und der Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG (vom 4. April 2012) §§ 5, 7; Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag zwischen der IG Metall und der Nokia Solutions and Networks GmbH & Co. KG (vom 4. April 2012) § 1 Nr. 2, §§ 2-3
Verfahrensgang
LAG München (Urteil vom 25.02.2014; Aktenzeichen 7 Sa 258/13) |
ArbG München (Urteil vom 20.02.2013; Aktenzeichen 8 Ca 11416/12) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Februar 2014 – 7 Sa 258/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 368/14 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Eylert, Creutzfeldt, Rinck, Rupprecht, Schuldt
Fundstellen
Dokument-Index HI10126637 |
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