Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsrente. Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

 

Leitsatz (redaktionell)

Arbeiter und Angestellte dürfen in einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung nicht unterschiedlich behandelt werden, wenn nicht mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig an einen Lebenssachverhalt angeknüpft wird, der geeignet ist, die Unterscheidung zu rechtfertigen.

 

Normenkette

BetrVG § 75; BetrAVG § 1b Abs. 1, 4

 

Verfahrensgang

LAG Köln (Urteil vom 03.04.2008; Aktenzeichen 13 Sa 43/08)

ArbG Köln (Urteil vom 16.08.2007; Aktenzeichen 22 Ca 10450/06)

 

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 – 13 Sa 43/08 – wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Rz. 1

 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

 

Unterschriften

Reinecke, Zwanziger, Schlewing, Schmidt, G. Kanzleiter

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2332659

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