Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen
Leitsatz (redaktionell)
Nach den Regelungen des Mitarbeitergesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sind Vergütungsregelungen außerhalb der Dienstvertragsordnung nicht zugelassen.
Normenkette
BGB § 305; Dienstvertragsordnung vom 16. Mai 1983 § 1
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Urteil vom 23.08.2010; Aktenzeichen 9 Sa 1613/09) |
ArbG Hannover (Urteil vom 24.11.2009; Aktenzeichen 13 Ca 19/09) |
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. August 2010 – 9 Sa 1613/09 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren – 6 AZR 573/10 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Fischermeier, Brühler, Spelge, Schäferkord, B. Bender
Fundstellen
Dokument-Index HI2949375 |
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