Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel. Verweisung auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen. tariflicher Freistellungsanspruch. Wahlrecht. Erörterungsverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ablehnungsrecht des Arbeitgebers
Orientierungssatz
Die Geltendmachung des Freistellungsanspruchs nach § 25 Einleitungssatz MTV ist nicht formbedürftig (§ 25.2 MTV) und verlangt keine Begründung. Es kommt nur darauf an, dass die tariflichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Allein die Angabe eines Grundes für diesen Freistellungsanspruch bei Antragstellung – etwa auf einem betrieblich verwendeten Formular – ist weder anspruchsbegründend noch anspruchsvernichtend (Rn. 47).
Normenkette
TVG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1; BGB §§ 134, 139, 305c Abs. 1; TV T-ZUG § 2 Nr. 1 Fassung: 2018-02-14, Nr. 2 Buchst. a Fassung: 2018-02-14; Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (MTV 2018) § 25 Fassung: 2018-11-08
Fundstellen
Haufe-Index 14468838 |
NJW 2021, 10 |
FA 2021, 214 |
NZA 2021, 798 |
AP 2021 |
EzA-SD 2021, 14 |
EzA 2022 |
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