Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebliche Altersversorgung. Anpassung einer Betriebsrente. Eigenkapitalauszehrung. Berechnungsdurchgriff
Leitsatz (redaktionell)
Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012; Aktenzeichen 13 Sa 31/12) |
ArbG Mönchengladbach (Urteil vom 10.11.2011; Aktenzeichen 4 Ca 2259/11) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 – 13 Sa 31/12 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Unterschriften
Zwanziger, Schlewing, Spinner, Rau, Schepers
Fundstellen
Dokument-Index HI7538242 |
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