Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebs(teil)übergang. Öffentlicher Dienst

 

Leitsatz (redaktionell)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

BGB § 613a; KSchG § 1 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Urteil vom 01.11.2012; Aktenzeichen 4 Sa 1529/11)

ArbG Göttingen (Urteil vom 28.09.2011; Aktenzeichen 4 Ca 211/11 Ö)

 

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. November 2012 – 4 Sa 1529/11 – aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 28. September 2011 – 4 Ca 211/11 Ö – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 8 AZR 1069/12 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Hauck, Winter, W. Reinfelder, Umfug, Pauli

 

Fundstellen

Dokument-Index HI7186227

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