Leitsatz (redaktionell)
1. Der Verschuldensbegriff in LFZG § 1 Abs 1 S 1 verlangt einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten. Er entspricht dem entsprechenden Verschuldensbegriff der sonstigen Lohnfortzahlungsregelungen.
2. Grobfahrlässige Verletzungen von Verkehrsvorschriften können als den Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeiters nach LFZG § 1 Abs 1 S 1 ausschließendes Eigenverschulden gewertet werden.
3. Die Mitschuld Dritter an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters steht der Annahme eines den Lohnfortzahlungsanspruch ausschließendes Eigenverschuldens nicht grundsätzlich entgegen.
Orientierungssatz
Gröbliches Eigenverschulden in Deutschland beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer bei der Teilnahme am deutschen Straßenverkehr.
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 22.10.1970; Aktenzeichen 1 Sa 29/70) |
Fundstellen
Haufe-Index 437277 |
BB 1972, 220 |
DB 1972, 395 |
NJW 1972, 703 |
ARST 1973, 4 |
ArbuSozR 1972, 107 |
SAE 1972, 251 (LT1-3) |
AP § 1 LohnFG (LT1-3), Nr 8 |
AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 15 |
AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 15 |
EzA § 1 LohnFG, Nr 10 |
PraktArbR, LohnFortzG Nr 130 (LT1-3) |
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