Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung eines Maschinisten
Leitsatz (redaktionell)
Instandhaltungsarbeiten fallen nicht unter das im Richtbeispiel „Maschinenbediener 3” des Entgelttarifvertrags für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der DB Bahnbau Gruppe GmbH aufgeführte selbständige Bedienen von Hochleistungsgroßbaumaschinen.
Normenkette
ETV BBG §§ 2, 3 Abs. 1
Verfahrensgang
LAG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17.03.2015; Aktenzeichen 6 Sa 552/13) |
ArbG Stendal (Urteil vom 22.10.2013; Aktenzeichen 3 Ca 36/13 E, 3 Ca 1637/12 E) |
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. März 2015 – 6 Sa 552/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen! |
Gründe
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidungen in den Parallelverfahren – 4 AZR 251/15 – und – 4 AZR 255/15 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Eylert, Creutzfeldt, Rinck, Bredendiek, Dierßen
Fundstellen
Dokument-Index HI10126636 |
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