Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung
Leitsatz (redaktionell)
Die Verwendung des Begriffs “Sonderkündigungsrecht” kann bei einem befristeten, für eine feste Laufzeit geschlossenen Tarifvertrag darauf hinweisen, dass eine im Übrigen nicht bestehende ordentliche Kündigungsmöglichkeit geschaffen werden soll.
Normenkette
BGB §§ 133, 157; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13. September 2005 § 15 Abs. 1, § 20 Abs. 2
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Urteil vom 30.12.2010; Aktenzeichen 3 Sa 1132/10) |
ArbG Kassel (Urteil vom 12.05.2010; Aktenzeichen 4 Ca 120/09) |
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 – 3 Sa 1132/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Gründe
Rz. 1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 78/11 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Unterschriften
Eylert, Creutzfeldt, Treber, Steding, Rupprecht
Fundstellen
Dokument-Index HI3699325 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen