Entscheidungsstichwort (Thema)

Abfindungszahlung in der Insolvenz

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Anspruch auf Abfindung, der auf einer Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Arbeitnehmer beruht, ist grundsätzlich nur Insolvenzforderung nach § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn er erst nach Insolvenzeröffnung entsteht.

 

Normenkette

InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.09.2006; Aktenzeichen 17 (8) Sa 470/06)

ArbG Duisburg (Urteil vom 15.03.2006; Aktenzeichen 5 Ca 3039/05)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 – 17 (8) Sa 470/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren – 6 AZR 975/06 – haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Dr. Armbrüster, Linck, Kapitza, Reiner Koch

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1930939

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