Entscheidungsstichwort (Thema)

Abfindungszahlung in der Insolvenz

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine bereits zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Arbeitnehmer vereinbarte und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Abfindung ist Insolvenzforderung und nicht Masseverbindlichkeit.

 

Normenkette

InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Urteil vom 01.09.2006; Aktenzeichen 17 Sa 254/06)

ArbG Oberhausen (Urteil vom 24.11.2005; Aktenzeichen 1 Ca 532/05)

 

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 – 17 Sa 254/06 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren – 6 AZR 975/06 – haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

 

Unterschriften

Fischermeier, Dr. Armbrüster, Linck, Kapitza, Reiner Koch

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1930940

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