Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung nimmt angesichts der immer größer werdenden Finanzierungsschwierigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung stetig zu. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Reihe steuer- und beitragsrechtlicher Vergünstigungen geschaffen, um die Anreize für eine betriebliche Altersversorgung zu erhöhen.
Für die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen) zur Verfügung. Die beitragsrechtliche Beurteilung von Gehaltsumwandlungen orientiert sich an den einzelnen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Entgeltumwandlung für betriebliche Altersversorgung
Beschäftigungsverhältnis seit 1.1.2011, mtl. Arbeitsentgelt | 4.400 EUR |
Entgeltumwandlung (Direktversicherung) mtl. | 350 EUR |
Ergebnis: | |
Laufendes Arbeitsentgelt nach Entgeltumwandlung | 4.050 EUR |
Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt (4.400 EUR – 302 EUR =) | 4.098 EUR |
(4 % der BBG RV West = 302 EUR mtl.) |
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