Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ULAK zahlt den von der Urlaubsabgeltung einbehaltenen Arbeitnehmerbeitragsanteil an den Arbeitgeber, der ihn sodann mit seinem Anteil an die Einzugsstelle weiterleitet. Sofern die ULAK dazu ermächtigt wird, führt sie den Arbeitnehmerbeitragsanteil an die zuständige Einzugsstelle ab.

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