Das Meldeverfahren ist seit dem 1.1.2010 vereinfacht worden. Seitdem genügt die Abgabe der arbeitnehmerbezogenen Meldungen, bei denen die Summe der einzelnen Bruttolöhne die Grundlage für den Sozialkassenbeitrag bildet. Es ist ausreichend, den Angestellten an- bzw. abzumelden sowie Änderungen in den persönlichen Daten mitzuteilen. Aus diesen Beschäftigungsdaten ergeben sich die unverändert zu berechnenden Beiträge für die Zusatzversorgung.

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