Die wichtigsten Einnahmequellen der Unterstützungskasse sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens und die Erträge aus der Vermögensanlage. Bei Anlage der Mittel als Darlehen an das Trägerunternehmen ist zu beachten, dass durch einen zu hohen Zinssatz die steuerlich zulässigen Zuwendungen des gleichen Wirtschaftsjahres gemindert werden können, andererseits ein zu niedriger Zinssatz als Zweckentfremdung von Kassenvermögen die Steuerfreiheit der Kasse gefährden kann.

Der Unterstützungskasse wird zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit ein Reservepolster zugebilligt, das die Überbrückung von zuwendungslosen Zeiten erleichtern soll.

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