Die Durchführung betrieblicher Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz wird durch eine Reihe steuerlicher Förderungen flankiert. Für die steuerliche Beurteilung ist zwischen den externen und internen Durchführungswegen zu differenzieren.
Externe Durchführungswege
Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung durchgeführt (externe Durchführungswege), sind bereits die Beiträge und Zuwendungen in der Ansparphase als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Die Beiträge können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen durch den Arbeitgeber steuerfrei geleistet oder mit einem günstigen Pauschalsteuersatz versteuert werden. Unter Umständen kommt auch eine Förderung durch eine Altersvorsorgezulage oder den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung") in Betracht. Da bereits die Ansparphase zu Arbeitslohn führt, fließen die Versorgungsleistungen der externen Versorgungsträger in der Leistungsphase nicht mehr als Arbeitslohn zu.[2] Vielmehr erfolgt eine Besteuerung als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der ehemaligen Arbeitnehmer.
Interne Durchführungswege
Abzugrenzen ist die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse oder mittels Direktzusage (interne Durchführungswege). In der Ansparphase fließt noch kein Arbeitslohn zu. Der Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, in der Leistungsphase den Lohnsteuerabzug von den Versorgungsleistungen vorzunehmen.[3]
Überblick
Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung (externe Durchführungswege) ↓ |
Unterstützungskasse, Direktzusage (interne Durchführungswege) ↓ |
Ansparphase steuerfreier oder steuerpflichtiger Arbeitslohn |
Ansparphase Kein Arbeitslohn |
Steuerbefreiung Kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen
Umlagefinanzierte Pensionskassen
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Pauschalierung Kapitalgedeckte Pensionskassen, Direktversicherungen
Umlagefinanzierte Pensionskassen
Altersvorsorgezulage bzw. zusätzlicher Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung") Kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen
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↓ Leistungsphase Sonstige Einkünfte |
↓ Leistungsphase Arbeitslohn |
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