Mit dem Programm "einfachELSTER" haben Empfänger von inländischen Renteneinkünften bzw. Betriebsrenten ihres früheren Arbeitgebers bzw. einer Unterstützungskasse die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Daneben kann auch eine vereinfachte Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften in Papier abgegeben werden.[1] Die vereinfachte Papiererklärung gilt im Rahmen eines Pilotprojekts in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Aber auch andere Bundesländer akzeptieren die vereinfachte Papiererklärung. Sowohl die Nutzung von "einfachELSTER "als auch die vereinfachte Papiererklärung setzen voraus, dass der Steuerbürger außer den Alterseinkünften keine weiteren Zusatzeinkünfte erzielt.

[1] Der ausfüllbare Vordruck "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" ist unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge