Leitsatz (amtlich)

1. Werden betriebliche Gefahren durch Neckereien am Arbeitsplatz verwirklicht, so ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ohne weiteres ausgeschlossen.

2. Sozialleistungen iS des § 104 Abs 1 SGB X müssen keine Zuwendungen von Geld sein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667416

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