hier: Erweiterung des Meldeverfahrens aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz - MEG II -) vom 07.09.2007 (BGBl. I 2007 S. 2246) sieht vor, dass die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung übernehmen. Der gesetzliche Auftrag ist bereits durch Änderung der §§ 166 Absatz 2 SGB VII und § 28p Absatz 8 Satz 1 SGB IV festgeschrieben und tritt zum 1.1.2010 in Kraft.
Zur Umsetzung wird das DEÜV-Meldeverfahren im Rahmen des UVMG erweitert. Bei schon heute bestehenden Meldeanlässen (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung und Jahresmeldung) nach § 28a SGB IV, sind ab dem 1.1.2009 auch die unfallversicherungsspezifischen Angaben beschäftigtenbezogen zu melden.
Einige Änderungen wurden bereits in der Meldebesprechung am 3./4.6.2008 (Punkt 5 der Niederschrift) beraten und beschlossen. Aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Rahmen der Protokollabstimmung auftraten, sind weitere Änderungen erforderlich. Die Erweiterung des DBUV wurde bereits in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung", Version 2.33, berücksichtigt, damit die Datensatzbeschreibung des DBUV in dieser Anlage der Datensatzbeschreibung der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV entspricht. In diesem Zusammenhang sind folgende Änderungen notwendig:
Änderung DBUV032 (siehe Anmerkung) |
Prüfung: |
"Zulässig ist nur 01 - 04". |
Fehlerkurztext: |
"ANZAHL-UV nicht 01 bis 04". |
Fehlerlangtext: |
"Im Feld Anzahl der anhängenden Teile (ANZAHL-UV) sind nur die Werte 01 bis 04 zulässig". |
Änderung Prüfung DBUV122: |
Prüfung: |
"Nur bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist die Grundstellung (Leerzeichen) in der Mitgliedsnummer (MNR) zulässig". |
Fehlerkurztext: |
"MITGLIEDS-NR ist ohne Inhalt". |
Fehlerlangtext: |
"Die Mitgliedsnummer des Unternehmens beim zuständigen UV-Träger (Feld MITGLIEDS-NR) darf nicht Grundstellung (Leerzeichen) sein". |
Wegfall Prüfung DBUV124: |
Prüfung: |
"Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen sind nur für bestimmte Betriebsnummern der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) zulässig (siehe DBUV125 und DBUV126)". |
Neue Prüfung DBUV125: |
Prüfung: |
"Bei Meldungen mit einer fiktiven Gefahrtarifstelle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (GTST = 88888888) ist im Feld Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) nur eine Betriebsnummer der Anlage 19 Teil a zulässig". |
Fehlerkurztext: |
"GTST = 88888888 bei der angegebenen BBNR-GTS unzulässig". |
Fehlerlangtext: |
"Meldungen mit der fiktiven Gefahrtarifstelle (GTST = 88888888) sind nur mit einer Betriebsnummer (BBNRGT) des UV-Trägers gemäß Anlage 19 Teil a zulässig". |
Neue Prüfung DBUV126: |
Prüfung: |
"Bei Meldungen mit einer fiktiven Gefahrtarifstelle der Träger der Unfallversicherung (GTST = 99999999) ist im Feld Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) nur eine Betriebsnummer der Anlage 19 Teil b zulässig". |
Fehlerkurztext: |
"GTST = 99999999 bei der angegebenen BBNR-GTS unzulässig". |
Fehlerlangtext: |
"Meldungen mit der fiktiven Gefahrtarifstelle (GTST = 99999999) sind nur mit einer Betriebsnummer des UV-Trägers (BBNRGT) gemäß Anlage 19 Teil b zulässig". |
Änderung Prüfung DBUV134: |
Prüfung: |
"Bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist im Feld beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) nur die Grundstellung (Nullen) zulässig". |
Fehlerkurztext: |
"UV-EG ist nicht Grundstellung". |
Fehlerlangtext: |
"Bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist das beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) nicht Grundstellung (Nullen)". |
Neue Prüfung DBUV140: |
Prüfung: |
"Zulässig sind nur numerische Zeichen". |
Fehlerkurztext: |
"ARBSTD nicht numerisch". |
Fehlerlangtext: |
"Im Feld geleistete Arbeitsstunden (ARBSTD) sind nur numerische Zeichen zulässig". |
Änderung DBUV910: |
Prüfung: |
"Zulässig ist nur die Datenlänge 41 + (ANUV * 33)". |
Fehlerkurztext: |
"Länge DBUV falsch, Abbruch". |
Fehlerlangtext: |
"Für den Datenbaustein DBUV ist nur eine Länge von 41 + (ANUV * 33) zulässig". |
Änderung Prüfung DBUV132 in DBUVH10: |
Prüfung: |
"Bei Meldungen ohne fiktive Gefahrtarifstelle (GTST ≠ 88888888 und 99999999) ist im Feld UVEG die Grundstellung (Nullen) nur zulässig, wenn mit einer oder mehreren vorhergehenden Meldungen der Höchstjahresarbeitsverdienst des UV-Trägers bereits erreicht wurde". |
Fehlerkurztext: |
"UV-EG = 0 nur wenn Höchst-JAV mit früheren Meldungen erreicht". |
Fehlerlangtext: |
"Im Feld UV-EG ist die Angabe 0 Euro nur zulässig, wenn mit einer oder mehreren vorhergehenden Meldungen in diesem Kalenderjahr die Höchst-JAV des UVTrägers bereits erreicht wurde". |
Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Änderungen zu. Die An...