TOP 1 Zentrale Betriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA);

hier: Einführung eines neuen Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD)

Der inhaltlichen Ausweitung des Umfangs der Lieferung von Betriebsdaten der BA an die Partner im Meldeverfahren sowie der Einführung einer maschinellen Schnittstelle zur Aktualisierung der Betriebsdaten der BA wurde in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./09.09.2009 zugestimmt.

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2010 (TOP 1) wurden hierauf aufbauend die notwendigen Ergänzungen in

  • den Gemeinsamen Grundsätzen für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV),
  • dem gemeinsamen Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" und
  • der Anlage 9.3 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" (Fehlerprüfungen)

vorgenommen mit dem Ziel eines Einsatzes des DSBD zum 01.12.2010.

Die Frage, ob eine entsprechende Version des Kernprüfungsprogramms für den DSBD gleichfalls zum 01.12.2010 zur Verfügung steht, konnte in dieser Sitzung nicht abschließend geklärt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit (BNS) schlagen zur zeitgerechten Umsetzung des Kernprüfungsprogramms nunmehr folgenden Prozess vor:

Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) stellt bis zum Einsatz des Pilotverfahrens zum 01.09.2010 eine ablauffähige - aber nicht qualitätsgesicherte - Version des Kernprüfprogramms zur Verfügung, welche die Fehlerprüfungen für den DSBD beinhaltet. Das Pilotverfahren erstreckt sich über drei Phasen:

Pilot 1 ab 01.09.2010

Ersatz der derzeitigen Papiermeldungen der Minijob-Zentrale an den BNS und Pilot für (ausgewählte) Arbeitgeber.

Pilot 2 ab 01.10.2010

Information des BNS über die im Rahmen von Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger festgestellten Abweichungen zum gespeicherten Bestand.

Pilot 3 ab 01.11.2010

Information des BNS über festgestellte Abweichungen einer Krankenkasse (AOK) zum gespeicherten Bestand.

Der BNS nimmt während der Pilotphasen die Qualitätssicherung nach eigenem Ermessen vor, die DSRV unterstützt dabei auf technischer Ebene. Bei erfolgreichem Testverlauf gibt der BNS diese Version des Kernprüfungsprogramms bis zum 15.10.2010 frei.

Die Besprechungsteilnehmer stimmen dem Verfahren zu.

Da die den Datensatz DSBD meldende Stelle (zum Beispiel DRV Bund) nicht in jedem Fall einen Ansprechpartner beim Arbeitgeber kennt, werden die ursprünglich angedachten Fehlerprüfungen DSBD520 und DSBD540 in den Feldern 325-354 (NAME ANSPRECHPARTNER) und 355-374 (TELEFON-ANSPRECHPARTNER) in der Anlage 9.3 entfernt und die Art (auch im Feld 324 "ANREDE-ANSPRECHPARTNER") von "m" in "K" geändert.

Am Einsatztermin des Gesamtverfahrens zum 01.12.2010 kann festgehalten werden.

Der GKV-Spitzenverband wird gebeten, auf Grundlage der in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2010 unter TOP 1 als Entwurf veröffentlichten Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Absatz 2 SGB IV einschließlich der erweiterten Anlage 4 das Genehmigungsverfahren einzuleiten (Anlagen).

Einsatztermin für das Kernprüfungsprogramm ist der 01.12.2010.

Anmerkung

Das in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2010 unter TOP 1 als Entwurf veröffentlichte gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" und die entsprechende Anlage 9.3 sind Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung in der Fassung vom 05.05.2010 (Version 2.41).

Anlagen [Anmerkung der Redaktion: Anlagen hier nicht abgebildet!]

TOP 2 Zentrale Betriebedatenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA);

hier: Erweiterung des bestehenden Datensatzes zur zentralen Betriebedatenbank DSBT (Export der BA)

Die inhaltliche Ausweitung des Umfangs der Lieferung von Betriebsdaten von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Partner im Meldeverfahren im Rahmen des Meldeverfahrens war in den Jahren 2008 bis 2010 bereits wiederholt Beratungsgegenstand.

Neben Daten zu Kommunikationsadressen und Ansprechpartnern werden künftig auch Informationen zu den neuen Attributen Sofortmeldepflicht, Insolvenzgeldumlage und Umlage U 1 übermittelt. Die Datensatzbeschreibung des DSBT wird entsprechend um die neuen Inhalte ergänzt (Anlage).

Als Einsatztermin für den modifizierten DSBT wird analog des Einsatztermins des DSBD (TOP 1 der Niederschrift) der 01.12.2010 festgelegt.

Die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sehen diesen Termin aufgrund der vorzunehmenden Erweiterungsarbeiten in den Kassensystemen als kritisch an. Da der Beginn des Gesamtprojekts zur Integrierung des Datensatzes Betriebsdatenpflege in das DEÜV-Meldeverfahren jedoch nicht gefä...

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