hier: Ergänzende Fehlerprüfung im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) bei einem unfallversicherungspflichtigen Entgelt (UV-Entgelt) von 0,00 EUR und 0 Arbeitsstunden

Für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wird der durch den Arbeitgeber schriftlich übermittelte Lohnnachweis als bisherige Beitragsgrundlage künftig wegfallen. Grundlage für die Beitragsberechnung bildet dann der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung aus den DBUV zusammengefasste Lohnnachweis (DBUV-LN).

Diese DBUV-LN befinden sich derzeit in der Qualitätssicherung bei den UV-Trägern. Bei diesen Analysen wurde festgestellt, dass in den Meldungen trotz der Angabe eines UVGrundes ein UV-Entgelt übermittelt wird. Diese Kombination wird durch die bisher bestehenden Fehlerprüfungen nicht ausgeschlossen. Um diese Sachverhalte zu unterbinden werden zwei ergänzende Fehlerprüfungen eingeführt, die

  1. nur ein UV-Entgelt von 0 EUR bei Angabe der UV-Gründe und
  2. nur ein UV-Entgelt von 0 EUR bei Angabe der UV-Gründe und

zulassen.

  Feld UVEG: Fehlernummer DBUV183:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST im DBME = "N") ist bei den UV-Gründen (UVGD) "A07", "A08", "A09", "B01", "B02", "B03", "B04", "B05", "B06" oder "B09" das Feld nur in Grundstellung zulässig.
  Fehlerkurztext:
UV-EG (ungleich Nullen) ist bei UV-GD unzulässig
  Fehlerlangtext:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen ist bei den UV-Gründen (UVGD) A07, A08, A09, B01, B02, B03, B04, B05, B06 oder B09 ein UVEG ungleich Grundstellung (Nullen) unzulässig
  Feld ARBSTD: Fehlernummer DBUV202:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST im DBME = "N") ist bei den UV-Gründen (UVGD) "A07", "A08", "A09", "B01", "B02", "B03", "B05" oder"B09" das Feld nur in Grundstellung zulässig.
  Fehlerkurztext:
Arbeitsstunden (ungleich Nullen) sind bei UV-GD unzulässig
  Fehlerlangtext:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen sind bei den UV-Gründen (UVGD) A07, A08, A09, B01, B02, B03, B05 oder B09 die ARBSTD ungleich Grundstellung (Nullen) unzulässig

Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.06.2013 festgelegt.

Anmerkung

Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 06.12.2012 (Version 2.49).

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