hier: Aktualisierung des "Gemeinsamen Rundschreibens zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes"

Sachstand:

Mit dem GR v. 3.12.2020 haben die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Unfallversicherung allgemeine Hinweise zur Berechnung des Krankengeldes nach § 44 SGB V und des Verletztengeldes nach § 45 SGB VII veröffentlicht.

Mit dem "Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tierarzneimittelgesetz, TAMG)" wurde der § 44b SGB V eingeführt, der mit Wirkung zum 1.11.2022 einen neuen Krankengeldanspruch für eine bei stationärer Krankenhausbehandlung mitaufgenommene Begleitperson von Menschen mit Behinderung aus dem engsten persönlichen Umfeld vorsieht.

Um eine einheitliche praktische Umsetzung des neuen Krankengeldanspruchs nach § 44b SGB V sicherzustellen, scheint es erforderlich, die Aussagen des "Gemeinsamen Rundschreibens zum Kranken- und Verletztengeld" um grundlegende Handlungsempfehlungen zum neuen Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V zu erweitern.

Es war daher zu prüfen, ob und inwiefern insbesondere Aussagen zum Anspruch, zur Berechnung des Regelentgelts, zur Höhe und Zahlung des Krankengeldes nach § 44b SGB V sowie zum Zusammentreffen mit anderen Leistungen aufzunehmen sind.

Daneben war zu prüfen, ob und inwiefern das Gemeinsame Rundschreiben aufgrund weiterer Fragen aus der Praxis anzupassen ist.

Eine Beratung im Kreise der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht war daher angezeigt.

Besprechungseregbnis:

Die Besprechungsteilnehmerinnen und Besprechungsteilnehmer vertreten einheitlich die Auffassung, dass insbesondere aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das TAMG eine Erweiterung des "Gemeinsamen Rundschreibens zum Krankengeld nach § 44 SGB V und Verletztengeld nach § 45 SGB VII" um Handlungsempfehlungen zu fachlichen Fragen zum Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V erforderlich ist.

Die Besprechungsteilnehmerinnen und Besprechungsteilnehmer beschließen eine entsprechend aktualisierte und ergänzte Fassung des Gemeinsamen Rundschreibens. Es löst das bisherige Gemeinsame Rundschreiben vom 3.12.2020 zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII ab.

. . . Die aktuelle Fassung des Gemeinsamen Rundschreibens ist als Anlage beigefügt.

Anlage

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