hier: Anpassung der Fehlerprüfungen für die Personengruppen (PGR) 120 und 150
Aufgrund des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben wurde in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 19.10.2016 unter TOP 1 die Einführung der PGR 120 (Versicherungspflichtige Altersvollrentner) und 150 (in der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner) beschlossen.
Für die Meldungen mit den neuen PGR sind die folgenden Anpassungen in der Anlage 9.4 erforderlich.
Änderung der Fehlerprüfung DSME204:
Die neuen PGR 120 und 150 sind in die Prüfung aufzunehmen.
Änderung der Fehlerprüfung DSME209:
Bei Meldungen für in der Seefahrt beschäftigte Personen (PERSGR = "140" - "144", "149" oder "150") muss die Betriebsnummer des Verursachers (BBNRVU) in den ersten 3 Stellen = "099" oder "990" - "992" sein.
Änderung der Fehlerprüfung DSME325:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST im DBME = "N") mit einem Datenbaustein Meldungen (MMME = "J" ist für die Personengruppen "140", "141", "142", "143", "144", "149" oder "150" nur "J" zulässig.
Änderung der Fehlerprüfung DSME327:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST im DBME = "N") mit "099", "990", "991" oder "992" in den Stellen 1 bis 3 der BBNRVU und MMKS gleich "J" muss die Personengruppe "140", "141", "142", "143", "144", "149" oder "150" sein.
Änderung der Fehlerprüfungen DBME093 und DBME094:
Der Aufzählungspunkt Personen, bei denen eine Beschäftigung vermutet wird (PERSGR im DSME = "120") wird aus den Fehlerprüfungen der Anlage 9.4 entfernt.
Änderung der Fehlerprüfung DBME108:
Die neuen PGR 120 und 150 sind in die Prüfung aufzunehmen.
Änderung der Fehlerprüfung DBKS220:
Die VKNR
- "96" = Beschäftigung in der Seefahrt ohne Beiträge zur Seemannskasse oder
- "98" Beschäftigung in der Seefahrt mit Beiträgen zur Seemannskasse
ist nur zulässig, wenn es sich um eine Meldung für Seeleute außerhalb der Altersteilzeit (PERSGR = "140", "141", "143", "144", "149" oder "150") handelt.
Löschung der Fehlerprüfung DBME045:
Die PGR 120 wurde früher für Personen verwendet, bei denen eine Beschäftigung vermutet wurde. Die Fehlerprüfung wird aus der Anlage 9.4 entfernt.
Der Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird auf den 01.07.2017 festgelegt.