hier: Fehlerprüfungen für den neuen Tätigkeitsschlüssel 2010 (TS2010)

In den Besprechungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./09.09.2009, 04./05.05.2010 sowie am 01.09.2010 wurden die notwendigen Änderungen für die Einführung des neuen Tätigkeitsschlüssels besprochen und das gemeinsame Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" sowie dessen Anlage 5 geändert.

Für die Einführung zum 01.12.2011 ist es erforderlich, die Anlage 9.4 des gemeinsamen Rundschreibens anzupassen. Die bisherigen Prüfungen für den Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME)140, DBME143, DBME146, DBME148, DBME150, DBME152, DBME154 und DBME156 sind nur noch für Meldungen mit einem Zeitraum bis zum 30.11.2011 anzuwenden. Für Meldezeiträume ab 01.12.2011 gilt der neue Tätigkeitsschlüssel gemäß Anlage 5 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung".

Hinsichtlich der Meldungen für Zeiträume ab dem 01.12.2011 hat der Betriebsnummern- Service der Bundesagentur für Arbeit (BNS) folgende Plausibilitätsprüfungen im Feld Tätigkeitsschlüssel (TT-SC) vorgeschlagen:

Für alle Meldungen mit einem Meldezeitraum ab 01.12.2011 (Zeitraumbeginn (ZRBG) > 20111130) mit Angabe eines Tätigkeitsschlüssels (TT-SC) ungleich Grundstellung (Leerzeichen) sind

  • in den ersten fünf Stellen nur Ziffern für die Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (Felder AT)

    Fehlernummer: DBMEXXX
    Fehlerkurztext: TT-SC unzulässig (Schlüssel B1 der Anlage 5)
    Fehlerlangtext: Die ersten 5 Stellen des Tätigkeitsschlüssels entsprechen nicht einem Schlüssel des gültigen Schlüsselverzeichnisses (vergleich Verweis in Anlage 5 B1) zulässig (siehe Anlage 5 Buchstabe B1)

  • und in der sechsten Stelle die Ziffern 1 bis 4 und 9 für das Feld AS

    Fehlernummer: DBMEXXX
    Fehlerkurztext: TT-SC Feld AS unzulässig (Schlüssel B1 der Anlage 5)
    Fehlerlangtext: Beim Tätigkeitsschlüssel sind an der 6. Stelle nur die Ziffern 1-4 und 9 zulässig

  • und in der siebten Stelle die Ziffern 1 bis 6 und 9 für das Feld BA

    Fehlernummer: DBMEXXX
    Fehlerkurztext: TT-SC Feld BA unzulässig (Schlüssel B1 der Anlage 5)
    Fehlerlangtext: Beim Tätigkeitsschlüssel sind an der 7. Stelle nur die Ziffern 1-6 und 9 zulässig

  • und in der achten Stelle die Ziffern 1 oder 2 für das Feld AÜ

    Fehlernummer: DBMEXXX
    Fehlerkurztext: TT-SC Feld AÜ unzulässig (Schlüssel B1 der Anlage 5)
    Fehlerlangtext: Beim Tätigkeitsschlüssel sind an der 8. Stelle nur die Ziffern 1 oder 2 zulässig

  • und in der neunten Stelle die Ziffern 1 bis 4 für das Feld VF

    Fehlernummer: DBMEXXX
    Fehlerkurztext: TT-SC Feld VF unzulässig (Schlüssel B1 der Anlage 5 GR)
    Fehlerlangtext: Beim Tätigkeitsschlüssel sind an der 9. Stelle nur die Ziffern 1-4 zulässig.

Die derzeit bestehenden Sonderschlüssel für die Personengruppenschlüssel Behinderte, Rehabilitanden, Pflegepersonen, Beschäftigte im Privathaushalt (Haushaltsscheckverfahren), Künstler und Publizisten (Künstlersozialkasse), Bezieher von Vorruhestandsgeld, Personen in Altersteilzeit, Bezieher von Ausgleichsgeld (FELEG) werden nicht übernommen, da aus fachlicher Sicht keine Gründe vorliegen, die eine Beibehaltung der Sonderschlüssel bei der Umsetzung des neuen Tätigkeitsschlüssels 2010 erfordern (TOP 4 der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 01.09.2010).

Bei Meldungen für

  • Auszubildende (Personengruppenschlüssel 102) in Betrieben mit der Betriebsnummer "985" oder "987" in den ersten drei Stellen der "Betriebsnummer Verursacher" (BBNRVU im Datensatz Meldung (DSME))
  • behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (Personengruppenschlüssel 107),
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld (Personengruppenschlüssel 108),
  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (Personengruppenschlüssel 111),
  • Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG (Personengruppenschlüssel 116),
  • Versicherungspflichtige Künstler und Publizisten (Personengruppenschlüssel 203),
  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Personengruppenschlüssel 204),
  • unständig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel 205),
  • Pflegepersonen im Sinne von § 19 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) (Personengruppenschlüssel 207 oder 208),
  • Personen während desWehrdienstes (Personengruppenschlüssel 301),
  • Wehrübungsleistende (Personengruppenschlüssel 302),
  • Zivildienstleistende (Personengruppenschlüssel 303),
  • Zivildienstpflichtige, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten (Personengruppenschlüssel 304) oder
  • Wehrdienstverhältnisse besonderer Art (Personengruppenschlüssel 305)

ist nur die Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.

  Fehlernummer: DBMEXXX
Fehlerkurztext: TT-SC ungleich Grundstellung
Fehlerlangtext: Bei Meldungen mit den Personengruppenschlüsseln 102, 107, 108, 111, 116, 203-205, 207, 208, 301-305 sind im Tätigkeitsschlüssel nur Leerzeichen zulässi...

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