hier: Anpassung aufgrund gesetzlicher Änderungen

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.11.2005 (Punkt 12 der Niederschrift) wurde die Beschreibung "Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) im Meldeverfahren nach der DEÜV" geändert.

Durch die gesetzliche Änderungen

sind einige Aussagen in der Beschreibung anzupassen. Da diese Beschreibung den Arbeitgebern und den Software-Erstellern im Rahmen von Systemprüfungen (Anlage 45 des Pflichtenheftes) zur Verfügung gestellt wird, hat der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die oben genannte Beschreibung überarbeitet. Die Abschnitte "Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)" und "Insolvenzgeldumlage" im Teil I wurden aufgrund der Rechtsänderungen neu aufgenommen.

Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Inhalten des als Anlage beigefügten und überarbeiten Dokuments zu. Die Informationstechnische Servicegesellschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) wird die Anlage 45 des Pflichtenheftes zur Systemuntersuchung gegen dieses aktualisierte Dokument austauschen und auf der Internetseite www.gkv-ag.de veröffentlichen.

Anlage [Anlage hier nicht abgebildet. Anmerkung der Redaktion.]

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