hier: Anpassung aufgrund des Verfahrens zur Abfrage der Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 21.10.2015 wurde unter TOP 2 der Datensatz zur Abfrage der Versicherungsnummer in die Gemeinsamen Grundsätze nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV i. d. F. ab dem 01.07.2016 aufgenommen.

Flankierend sind in den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV i. d. F. ab dem 01.07.2016 Ergänzungen für das neue Verfahren aufzunehmen (s. Anlage).

Der GKV-Spitzenverband wird das Genehmigungsverfahren einleiten.

Anlage: Gemeinsame Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV in der vom 01.07.2016 an geltenden Fassung.

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