Änderungen im Gemeinsamen Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" werden in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens beraten und beschlossen. Hierzu gehören auch Änderungen bestehender Fehlerprüfungen sowie die Festlegung neuer Fehlerprüfungen als Grundlage für das Kernprüfprogramm. Die Festlegungen werden in der Anlage 9 zum gemeinsamen Rundschreiben dokumentiert.

Vor dem Hintergrund einer zumeist eher verfahrenstechnischen Bewertung erscheint es angemessen, dass Vorschläge zu Änderungen von Fehlerprüfungen sowie zu neuen Fehlerprüfungen in der "Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme" (KoSKP) beraten und beschlossen werden. Hierzu wird folgender Prozess festgelegt:

  • Für Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen sind von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Beratungsunterlagen zu den Sitzungen der KoSKP einzureichen. Die KoSKP wird von der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) geleitet.
  • Die KoSKP berät und beschließt auf Grundlage der Beratungsunterlagen und legt einen Einsatztermin für das Kernprüfprogramm fest. Der Einsatztermin ist grundsätzlich der 1.1. eines Jahres.
  • Die KoSKP berichtet in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens über die Beratungen und stellt die Ergebnisse vor.
  • Auf Grundlage der Ergebnisse der KoSKP werden mit der Nachtragslieferung zum gemeinsamen Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" die entsprechenden Fehlerprüfungen dokumentiert und im Austauschprotokoll aufgeführt.

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