TOP 1 Änderung der Anlage 9.4 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung";
hier: Neue Fehlerprüfung zum Beitragsgruppenschlüssel aufgrund der Neuregelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen
Grundsätzlich richtet sich die Personengruppe (PGR) nach der versicherungsrechtlichen Beurteilung in der Rentenversicherung. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten handelt, der aufgrund der Neuregelung zum 01.01.2013 rentenversicherungspflichtig ist. Dieser Personenkreis ist zwar mit dem RV-Beitragsgruppenschlüssel "1" zu melden, gleichwohl ist bei einem Entgelt bis 450,00 EUR in der Meldung an die Minijob-Zentrale die Personengruppe 109 zu verwenden.
Nunmehr sind bei der Minijob-Zentrale Meldungen eingegangen, bei denen die Personengruppe 101 mit dem KV-Beitragsgruppenschlüssel "6" (Pauschalbeitrag) und dem RV-Beitragsgruppenschlüssel "1" (Pflichtbeitrag) gemeldet wurde. Eine punktuelle Überprüfung hat ergeben, dass es sich grundsätzlich um die fehlerhafte Verwendung der Personengruppe handelt, hier also bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht die PGR 109, sondern die PGR 101 gemeldet wurde.
Um dies auszuschließen, wird eine Fehlerprüfung im Feld "Beitragsgruppe" im Datenbaustein Meldesachverhalt aufgenommen.
Neue Fehlerprüfung DBME113:
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST = "N") mit der Kombination der BYGR (KV) = "6" und der BYGR (RV) = "1" ist nur die Personengruppe (PERSGR im DSME) = "109" zulässig.
Fehlerkurztext: Bei BYGR-KV 6 und BYGR-RV 1 ist nur die PERSGR 109 zulässig
Fehlerlangtext: Bei Meldungen mit der Kombination der Beitragsgruppe KV = 6 und der Beitragsgruppe RV = 1 ist nur die Personengruppe 109 zulässig
Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.06.2014 festgelegt.
TOP 2 Änderung der Anlage 9.4 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung";
hier: Prüfung der Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNR-GTS) in Kombination mit der Gefahrtarifstelle (GT-STELLE) durch die Datenannahmestellen der Krankenkassen und die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV)
Nach wie vor sind in zahlreichen Fällen die Unfallversicherungsdaten in den Entgeltmeldungen fehlerhaft. In der Vergangenheit sind bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, um die Datenqualität zu verbessern. Hierzu gehört u. a. der Aufbau eines zentralen Mitgliedsnummernverzeichnisses (ZMNRV), mit dem die Datenannahmestellen der Krankenkassen und die DSRV seit dem 01.12.2012 die tatsächliche Existenz einer gemeldeten Mitgliedsnummer prüfen.
Zur weiteren Verbesserung der Unfallversicherungsdaten in den Entgeltmeldungen ist in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 17./18.09.2013 unter TOP 11 beschlossen worden, ab dem 01.06.2014 die Kombination GT-STELLE und BBNR-GTS in den Meldungen zu prüfen. Mit dieser Fehlerprüfung wird sichergestellt, dass nur noch die für den jeweiligen Unfallversicherungsträger zulässigen Gefahrtarifstellen gemeldet werden können.
Die Grundlage dieser Kombinationsprüfung ist ein Verzeichnis der Gefahrtarifstellen aller Unfallversicherungsträger (ZGTV), welches den Daten der Gefahrtarifstellendatei (GT-Datei) entspricht und den Softwareerstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen von der ITSG GmbH zur Verfügung gestellt wird. Die GT-Datei wird mindestens jeweils zum 1. eines Quartals aktualisiert.
Um eine zeitnahe Aktualisierung der Datenbasis dieser Fehlerprüfung sicherzustellen, erfolgt die Kombinationsprüfung analog der bestehenden Prüfung der Mitgliedsnummern bei den Datenannahmestellen der Krankenkassen und der DSRV.
Eine zusätzliche Berücksichtigung dieser Fehlerprüfung im Kernprüfprogramm ist nicht möglich, da aufgrund der nur zweimal im Jahr stattfindenden Auslieferung (01.06. und 01.12.) die Aktualität der Datenbasis für diese Prüfung nicht gewährleistet wäre.
Für die neue Prüfung DBUVv27 gelten folgende Regeln:
- Der Wert des Feldes GT-Stelle entspricht einem Eintrag im ZGTV.
- Die in der Datei aufgeführten Datenfelder BBNR-GTS und GT-Stelle bilden nur in Kombination einen richtigen Wert. Da das Feld GT-Stelle als alphanumerisches Feld geführt wird, werden auch führende Nullen bei der GT-Stelle in die kombinierten Vergleichswerte aufgenommen.
- Die Prüfung findet keine Anwendung, sofern im Feld GT-Stelle kein Wert enthalten ist (UV-Grund A07, A08, A09, B01, B02, B03, C01, C06).
Die Details zur Fehlerprüfung werden zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Rentenversicherung Bund festgelegt. Hierzu gehört auch die Beschreibung eines Fehler- und Eskalationsmanagements, welches insbesondere den Prozess beschreibt, sofern der Einsatz der Kombinationsprüfung auf Grundlage des ZGTV zu Massenabweisungen führt.
Um ab dem 01.06.2014 fehlerhafte Angaben in der Kombination GT-STELLE/BBNR-GTS auszuschließen, gilt die ...