Sachverhalt:

0. Über eine Modifizierung und Erweiterung des "Fehlerkatalogs zum maschinellen KVdR-Meldeverfahren" ist zu beraten.
1. Wie im Schreiben vom 21.01.2009 an die Mitglieder der AGDTKVRV dargelegt, wurden die Prüfungen zu den Fehlernummern 5 13 00 02 und 5 14 00 02 zum 01.03.2009 an die Festlegungen des DEÜV-Verfahrens angepasst; d. h. bei RV-KV-Datensätzen erfolgt seitdem keine Prüfung mehr nach DBNA007/DBNA029 (Familien-/Vorname muss aus mindestens zwei Buchstaben bestehen).
2.

Des Weiteren wurde auf Anregung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund für die fehlerfreie Abwicklung des bilateralen Bestandsdatenabgleichs die Fehlerprüfung 7 54 nn 02 zum 01.03.2009 wie folgt erweitert:

 

"Wenn ATMEGD (Art der Meldung) mit 11, 12, 16 bis 18 gefüllt ist, ist nur ein IK aus der Beitragssatzdatei zulässig. "

Bei ATMEGD = 17 und WFGD = 50 ist zusätzlich 000000000, 999999991, 999999992, 999999993 oder 999999996 zulässig.

3. Aufgrund des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen GKV-WSG ergeben sich weitere Auswirkungen auf das maschinelle KVdR-Meldeverfahren (siehe hierzu TOP 5). Der Fehlerkatalog wird daher - wie im Schreiben vom 21.01.2009 bereits dargestellt - zum 03.07.2009 zu den Prüfungen der Fehlernummern 0 03 00 05, 3 19 00 08, 1 22 00 01, 3 22 00 02 und 2 26 nn 09 modifiziert.
4. Die Fehlerprüfungen 0 07 00 01 und 5 07 00 01 sowie die Erläuterung der FEKZ-Verschlüsselung am Ende des Fehlerkatalogs werden zum 01.07.2009 dahingehend geändert, dass die Schlüsselzahl "6" (= vergeben durch Datenstelle der "BfA") nicht mehr zulässig ist.
5. Die DRV Bund bittet, über die Zweckmäßigkeit der bestehenden Fehlerprüfungen zu den Namens- und Anschriftendaten zu beraten. Aus Sicht der DRV sollten die Meldungen der Träger der Rentenversicherung (z. B. Rentenbewilligung oder Wegfall der Rente) nicht nur deshalb mit den entsprechenden Fehlern abgewiesen werden, weil in den Namens- bzw. Anschriftenfeldern aufgrund der jetzigen Prüfungen unzulässige Angaben enthalten sind.

Beratungsergebnis:

1. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Datensätze KV-RV" nehmen die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und stimmen den unter den Ziffern 1 bis 4 dargestellten Modifizierungen zu.
2. Zu Ziffer 5 des Sachverhaltes stellen sie fest, dass die diesbezüglich erforderlichen Prüfungen und Modifizierungen am Fehlerkatalog vorzunehmen sind. Einzelheiten dazu werden im üblichen Verfahren abgestimmt. Als Verfahrenseinsatz wird der 01.10.2009 vorgesehen.
3. Der Fehlerkatalog wird den Mitgliedern der AGDTKVRV per E-Mail zur Verfügung gestellt.

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