hier: Erweiterung der Fehlerprüfung zum Datenbaustein Knappschaft/See (DBKS)
Die Betriebsnummern für Seefahrtsbetriebe werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben. Die ersten drei Stellen dieser Betriebsnummern lauten 099, 990, 991 oder 992. Unter den für Seefahrtsbetriebe vergebenen Betriebsnummern werden sowohl Seeleute als auch die im Reedereibetrieb an Land beschäftigten Arbeitnehmer gemeldet. Aus diesem Grunde sind Meldungen von Seefahrtsbetrieben mit und ohne DBKS zulässig (Fehlernummer DSME324). Zwingend erforderlich ist der DBKS aber für Seeleute (Personengruppen 140, 141, 142, 143, 144 und 149). Eine Prüfung auf die Personengruppe erfolgt zurzeit nicht. Um sicherzustellen, dass bei Meldungen für Seeleute stets ein DBKS vorhanden ist und eine seemännische Personengruppe angegeben wird, ist die Anlage 9.4 des gemeinsamen Rundschreibens (MM-KNV-SEE / MMKS, DSME Stellen 177-177) um zwei Fehlerprüfungen zu erweitern. Auch wenn Knappschaftsdaten vorhanden sind, ist ein DBKS zwingend abzugeben. Hierfür ist ebenfalls eine neue Fehlerprüfung erforderlich.
Fehlernummer: DSME325
Bei Meldungen mit einem Datenbaustein Meldungen (MMME = J) ist für die Personengruppen "140", "141", "142", "143", "144" oder "149" nur "J" zulässig.
Fehlertext kurz:
MM-KNV-SEE gleich N bei dieser PERSGR unzulässig
Fehlertext lang:
Bei Meldungen mit den Personengruppen 140, 141, 142, 143, 144 oder 149 und einem Datenbaustein DBME (MMME = J) muss der Datenbaustein Knappschaft/See (MMKS = J) immer vorhanden sein
Fehlernummer: DSME327
Bei Meldungen mit "099", "990", "991" oder "992" in den Stellen 1 bis 3 der BBNRVU und MMKS gleich "J" muss die Personengruppe "140", "141", "142", "143", "144" oder "149" sein.
Fehlertext kurz:
MMKS = J nur bei PERSGR 140,141,142,143,144 oder 149 zulässig
Fehlertext lang:
Bei Meldungen mit den Stellen 1 bis 3 der BBNRVU = 099, 990, 991 oder 992 und dem Datenbaustein Knappschaft/See (MMKS = J) muss die Personengruppe 140, 141, 142, 143 144 oder 149 sein
Fehlernummer: DSME328
Bei Meldungen mit einem Datenbaustein Meldungen (MMME = "J") und "098" oder "980" in den Stellen 1 bis 3 der BBNRVU und einer Personengruppe ungleich "109", "110" oder "190", ist nur "J" zulässig.
Fehlertext kurz:
MM-KNV-SEE = N bei BBNRVU beginnend mit 098 oder 980 unzulässig
Fehlertext lang:
Bei Meldungen mit den Stellen 1 bis 3 der BBNRVU = 098 oder 980 und einem Datenbaustein DBME (MMME = J) muss der Datenbaustein Knappschaft/See (MMKS = J) immer vorhanden sein
Als Einsatztermin für das Kernprüfprogramm wird der 01.06.2012 festgelegt.
Die geänderte Anlage 9.4 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 15.03.2012 (Version 2.47).