hier: Entwurf vom 06.01.2000
Sachstand:
Eine gemeinsame Projektgruppe des MDS und der Spitzenverbände der Kran-kenkassen hat die am 25.06.1996 verabschiedete "Vorläufige Begutachtungs-anleitung Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen bzw. –maßnahmen" unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen und der Gemeinsamen Rahmenempfehlung nach § 111 a SGB V vom 12.05.1999 überarbeitet. Die "Ergänzende Arbeitshilfe für die Begutachtung von Anträgen auf Kuren für Mütter und Mutter-Kind-Kuren vom 09.01.1998" wurde berücksichtigt. Die neuen Richtlinien sollen nach Verabschiedung durch das Beschlussgremium nach § 213 SGB V die o. g. Vorläufige Begutachtungsanleitung bzw. die Begutachtungsanleitung Kuren vom März 1993 ablösen.
Der MDS hat den Entwurf der neuen "Begutachtungs-Richtlinien Vorsorge und Rehabilitation" (Stand: 06.01.2000) den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit Schreiben vom 13.01.2000 übermittelt mit der Bitte, den Entwurf verbandsintern zu beraten. Parallel dazu wurde das Papier den Medizinischen Diensten zugeleitet.
Nach Einarbeitung der ggf. erforderlichen Änderungen könnte ein Beschluss im MDS-Vorstand am 13.03.2000 oder 07.06.2000 gefasst werden. Anschließend ist das Beschlussgremium nach § 213 SGB V zur Verabschiedung der Begutachtungs-Richtlinien einzuschalten.
Es wird vorgeschlagen, den Entwurf der Begutachtungs-Richtlinien zu diskutieren sowie das weitere Procedere abzustimmen. Änderungswünsche redaktioneller Art sollten dem MDS, nachrichtlich den Reha-ReferentInnen, kurzfristig schriftlich mitgeteilt werden. Es stellt sich die Frage, ob die o. g. Projektgruppe oder ein Redaktionsteam die Einarbeitung der Änderungen übernimmt. Außerdem ist zu diskutieren, ob vor Beschlussfassung im MDS-Vorstand und Beschlussgremium nach § 213 SGB V eine erneute verbandsinterne, ggf. schriftliche Abstimmung des Richtlinien-Entwurfs erfolgen soll.
Besprechungsergebnis:
Die Spitzenverbände der Krankenkassen stimmen dem vorgelegten Entwurf der Begutachtungs-Richtlinien Vorsorge und Rehabilitation grundsätzlich zu. Angesichts der umfangreichen Änderungswünsche aus der MDK-Gemeinschaft, die nicht nur redaktioneller Art sind (vgl. Anlage), wird vereinbart, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe den Änderungsbedarf zu prüfen. In der Arbeitsgruppe werden jeweils 3 VertreterInnen des MDS/MDK und der Spitzenverbände (AOK-BV, BKK BV und VdAK/AEV) mitwirken. Der MDS wird hierzu einladen (vorauss. im Zeitraum 17. – 19.04.2000). Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden gebeten, ihre Änderungswünsche an die Arbeitsgruppe heranzutragen. Nach Abschluss der Beratungen in der Arbeitsgruppe soll das Papier erneut verbandsintern beraten werden, bevor es den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Anlage [hier nicht abgebildet]