TOP 1 Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Sachverhalt:

Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hiervon ausgenommen sind diejenigen, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Höhe des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts entscheidet damit über den krankenversicherungsrechtlichen Status von Arbeitnehmern. Im dualen Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland stellt die Jahresarbeitsentgeltgrenze dementsprechend ein wesentliches Instrument zur Systemabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung dar.

Die Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts und infolgedessen die Beurteilung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern ist in bestimmten Fallkonstellationen oftmals nicht ganz eindeutig und zweifelsfrei zu treffen und daher mit gewissen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dies führt mitunter zu Nachfragen von Betroffenen bzw. zu entsprechendem Auskunfts- und Beratungsbedarf. Um sicherzustellen, dass bei gleichgelagerten Sachverhalten unabhängig von der Krankenkassenwahl bzw. -zugehörigkeit gleiche Beurteilungen getroffen oder gleichgerichtete Auskünfte erteilt werden, stellt der GKV-Spitzenverband mit den vorliegenden Grundsätzlichen Hinweisen eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter zur Verfügung, die die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze näher beschreibt und insbesondere die Folgen des Über- bzw. Unterschreitens darstellt. Die in den Grundsätzlichen Hinweisen enthaltenen Aussagen dienen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Krankenkassen.

Ergebnis:

Die Fachkonferenzteilnehmer kommen überein, die vorliegenden Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze unter dem Datum vom 22.3.2017 zu verabschieden (vgl. Anlage).

Anlage

Titel ungekürzt

Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 22.03.2017

Teilnehmer

AOK-Bundesverband GbR

BKK Dachverband e.V.

IKK e.V.

Knappschaft

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

GKV-Spitzenverband

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