Die Beitragsüberwachung führen durch

  • bei Zahlstellen, die zum Krankenkassenbereich von Betriebskrankenkassen (Satzungsbetriebe) gehören, die Betriebskrankenkassen,
  • bei den Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die landwirtschaftlichen Krankenkassen,
  • bei knappschaftlichen und seemännischen Versorgungseinrichtungen, die Knappschaft.

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