hier: Vergabe einer Versicherungsnummer mit unbestimmtem Geschlecht

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 04./05.06.2014 (TOP 11[1]) wurde über das Verfahren zur Vergabe einer Versicherungsnummer bei unbestimmtem Geschlecht beraten. Für die Kennzeichnung dieser Fälle wurde die Erweiterung des Feldes "Geschlecht" im Datenbaustein Geburtsangaben um die Ausprägung "X" (unbestimmt) beschlossen.

Im gemeinsamen Rundschreiben wird der Abschnitt 3.1.1.4 wie folgt angepasst:

"Anschließend folgt eine zweistellige Seriennummer. Der Nummernbereich 00 bis 49 wird für Männer, der Nummernbereich 50 bis 99 für Frauen oder Personen mit unbestimmtem Geschlecht verwendet."

Weiterhin werden folgende Anpassungen in der Anlage 9.4 vorgenommen:

Änderung der Prüfung DBGB120:
Zulässig ist nur "M", "W" oder "X"

Änderung der Prüfung DBGB124:
Bei GE = "W" oder "X" muss die Seriennummer der Interimsversicherungsnummer (Stellen 10 –11 der VSNR im DSME) = 50 – 99 sein.

Da der Wert "X" nur bei Vergaben einer Versicherungsnummer für Geburten ab 01.11.2013 zulässig ist, wird eine neue Fehlerprüfung eingeführt:

Fehlerprüfung DBGB126
Der Wert "X" ist nur bei Meldungen zur Vergabe einer VSNR (GD im DSME = "99") und für Geburten ab 01.11.2013 (GBDT > 20131031) zulässig.

Die Fehlerprüfung DBGBv20 wird nicht durchgeführt, wenn im Feld "Geschlecht" der Wert "X" übermittelt wird.

Als Einsatztermin für das geänderte Kernprüfprogramm wird der 01.01.2016 festgelegt.

[1] [Hinweis: TOP damals nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Anmerk. d. Red.]

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