hier: Erweiterung des Datensatzes Meldung und verschiedener Datenbausteine

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 18./19.05.2009 wurde unter TOP 8 vereinbart, dass Vorschläge zur Änderung und Erweiterung des DSME gesammelt und ausgewertet werden.

Folgende Vorschläge wurden eingebracht:

Datensatz Meldung (DSME)

Die Adressangaben (Straße, Wohnort) sind derzeit auf 34 beziehungsweise auf 33 Stellen begrenzt. Neuere Adressangaben sind umfangreicher, die Abkürzungen von Straßen und Ortsnamen führen zu Fehlern in der postalischen Prüfung. Zur Vermeidung dieser Fehler sind die Felder Wohnort auf 40 Stellen und Straße auf 46 Felder zu erweitern. Diese Feldlängen entsprechen den maschinell verarbeitbaren Adressfeldlängen der Post.

Darüber hinaus ist der DSME um mindestens 20 Stellen zu verlängern und das Feld Geburtsland im Feld DBGB abzubilden. Das Feld Staatsangehörigkeit (SASC) ist aus dem DSME in einen anderen Datenbaustein zu verschieben.

Datensatz ID

Der DSME ist um ein Feld "Datensatz ID" zu ergänzen. In diesem Feld könnte der Absender des Datensatzes ein eindeutiges Merkmal hinterlegen, mit dem eine spätere Zuordnung zum entsprechenden Absender vereinfacht möglich wäre.

Datenbaustein Sofortmeldung (DBSO)

Durch die Einführung des DBSO wurde die Schalterleiste mit den Merkmalen für die Datenbausteine auseinander gerissen. In einem umgestalteten DSME sind diese wieder zusammenzuführen.

Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV)

Im DBUV können in seiner derzeitigen Ausgestaltung mehrere Fallkonstellationen aus der Praxis nicht abgebildet werden. Dieses Problem wurde bereits in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 02./03.09.2008 erörtert (TOP 7 – nicht veröffentlicht). Im Rahmen der letzten Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 08./09.09.2009 hatte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) technische Möglichkeiten zur Diskussion gestellt, mit denen diese Fälle spätestens ab dem 01.01.2011 abgebildet werden sollten.

Mehr als ein Unfallversicherungsträger pro Arbeitnehmer im DBUV

Derzeit fehlt es an einer Erfassungsmöglichkeit von mehr als einem Unfallversicherungsträger mit Mitgliedsnummer im DBUV. Bei der Aufteilung eines unfallversicherungspflichtigen Entgelts auf zwei Unfallversicherungsträger würde im Augenblick ein Teil des unfallversicherungspflichtigen Entgeltes nicht in den Meldungen verarbeitet werden können. Bei Fallkonstellationen, die vom Gesetz her vorgesehen sind, können jedoch mindestens ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, der seine Beiträge nach Entgelten berechnet, und ein gewerblicher Unfallversicherungsträger bei einem Arbeitnehmer zuständig sein.

Bisher kann im DBUV lediglich ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, der mit einer fiktiven Gefahrtarifstelle gemeldet werden kann, nachrangig als zweiter Eintrag in den Gefahrtarifstellen gemeldet werden. Die Erfassung einer notwendigen zweiten Mitgliedsnummer zur Zuordnung von Entgelten ist nicht möglich.

Abbildung melderechtlicher Besonderheiten im DBUV

Es sind Fallkonstellationen möglich, in denen Entgeltmeldungen ohne DBUV abzubilden sind (siehe zum Beispiel TOP 2). Derzeit müssen hierfür Hilfs- und Umgehungslösungen geschaffen werden. Darüber hinaus ist für die Anwender der systemgeprüften Ausfüllhilfe sv.net die Eingabe der fiktiven Gefahrtarifstellen sehr umständlich, da diese immer mit der Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers und der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers für die Gefahrtarifstelle einhergehen. Durch die Aufnahme weiterer Felder wäre es möglich, den Grund für das Entfallen beziehungsweise die nur teilweise Füllung des DBUV mit einfachen Eingaben darzustellen. Ein weiterer Synergieeffekt bestünde darin, die derzeit komplizierten Prüfungen im Kernprüfprogramm erheblich zu vereinfachen.

Die Besprechungsteilnehmer sprechen sich für eine grundsätzliche Überarbeitung der Struktur des DBUV mit der Zielsetzung aus, künftig die sich durch die Integration der Unfallversicherung in das DEÜV-Meldeverfahren ergebenden Konstellationen abschließend abbilden zu können.

Darüber hinaus sprechen sich die Besprechungsteilnehmer für eine Änderung und Erweiterung des DSME aus.

Zur Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Erweiterung des DSME und die Überarbeitung des DBUV wird eine temporäre Arbeitsgruppe beauftragt, die sich aus Vertretern des GKVSpitzenverbandes, der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der Deutschen Rentenversicherung Bund, der DGUV sowie der Bundesagentur für Arbeit zusammensetzt.

Ein erstes Treffen dieser Arbeitsgruppe findet vom 27.01. bis 29.01.2009 bei der DGUV in St. Augustin statt. Die Sitzung beginnt am 27.01.2009 um 10:00 Uhr und endet am 29.01.2009 gegen 14:00 Uhr.

Die Arbeitsgruppe wird die Ergebnisse in der nächsten Besprechung der Spitzenorganisationen...

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