hier: Erweiterung des Datensatzes Kommunikation um ein Kennzeichen zur Steuerung der Rückgabe von Fehlermeldungen und Verarbeitungsquittungen über den Kommunikationsserver
Der Gesetzgeber fordert im DEÜV-Meldeverfahren für den Rückmeldeweg von den Datenannahmestellen an die Arbeitgeber die Nutzung eines kostengünstigen und praktikablen Verfahrens. Die Software-Ersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen wünschen für diesen Zweck einen Kommunikationsserver, der von Seiten des Programmsystems maschinell abgerufen werden kann und die Verarbeitungsbestätigungen, Fehlermeldungen und Mitteilungen über vergebene Versicherungsnummern zum Download bereithält.
Vor diesem Hintergrund haben die Datenannahmestellen der Krankenkassen unter Beteiligung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung in mehreren Sitzungen einer Arbeitsgruppe "Kommunikationsserver" das Fachkonzept für einen Kommunikationsserver erarbeitet. Durch die Nutzung eines Kommunikationsservers würde den Kommunikationspartnern die Möglichkeit eröffnet, Rückmeldedaten über eine geschützte Internetverbindung bei einer zentralen Adresse abzurufen. Auch die Anlieferung von Daten soll vom Kommunikationsserver unterstützt werden.
Die Nutzung des Kommunikationsservers soll für Pilotanwender ab dem 15.10.2009 als weitere Option angeboten werden. Die Realisierung einer Wahlmöglichkeit, ob der Arbeitgeber für die Rückmeldungen aus dem DEÜV-Meldeverfahren den Kommunikationsserver nutzen will, macht eine Änderung des Datensatzes Kommunikation (DSKO) erforderlich.
Wünscht der Arbeitgeber den Rückmeldeweg via E-Mail oder Post, so kann er bereits derzeit über eine entsprechende Kennzeichnung im Datenfeld "KENNZ-FEHLRUECK" des DSKO mitteilen, dass er eine verschlüsselte Rückgabe fehlerhafter Datensätze bzw. Datenbausteine mit angehängten Fehlerdatenbausteinen per E-Mail oder in Papierform mittels Post erhalten möchte.
Um dem Arbeitgeber als weitere Auswahl die Bereitstellung der verschlüsselten Rückmeldungen über einen Kommunikationsserver zu ermöglichen, ist eine Erweiterung der bestehenden Kennzeichen im Datenfeld "KENNZ-FEHLRUECK" des DSKO erforderlich. Es wird vorgeschlagen neben den bisherigen Feldinhalten "N" und "J" für Rückmeldungen über den Kommunikationsserver zusätzlich das Kennzeichen "K" einzuführen.
Die Besprechungsteilnehmer beschließen die Zulassung des weiteren Kennzeichens "K" im Datenfeld "KENNZ-FEHLRUECK" des DSKO. Da die Änderung auch Auswirkungen auf die Dokumentation in der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV hat, wird der GKV-Spitzenverband das Genehmigungsverfahren für die geänderten Grundsätze einleiten. Die geänderte Anlage 4 wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Das gemeinsame Kernprüfprogramm (Prüfung DSKO630) wird zum 01.06.2009 angepasst.
Soweit die Deutsche Rentenversicherung Bund an dem Verfahren beteiligt ist, wird sie in die weiteren Gespräche über die Realisierung eines Kommunikationsservers als Portal des Arbeitgebers zu den Datenannahmestellen mit einbezogen. Im Übrigen nimmt die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) bei künftigen Besprechungen zur Überarbeitung beziehungsweise Weiterentwicklung der Richtlinien für den Datenaustausch - ("Gemeinsame Technische Arbeitsgruppe") mit zwei Vertretern teil.
Anlage [Anlage hier nicht abgebildet. Anmerkung der Redaktion.]