Durch bereits erfolgte bzw. sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindende gesetzliche Änderungen sowie Festlegungen aus Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens ergeben sich Auswirkungen auf die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV.
Folgende Anpassungen werden vorgenommen:
Vorspann
Das Datum der Grundsätze sowie der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens werden aktualisiert. Die Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeit wird in Bundesagentur für Arbeit geändert.
Inhaltsverzeichnis
In der Aufstellung der Anlagen wird für Anlage 2 der Klammervermerk "Belegart 12" in "Belegart 13" geändert und die Anlagenbezeichnung angepasst.
Abschnitt 1
Die Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeit wird in Bundesagentur für Arbeit geändert.
Abschnitt 2.3.2
In den Aussagen zur Verschlüsselung der Beitragsgruppen zur Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird die Unterscheidung nach Beitragsgruppen zur Rentenversicherung der Arbeiter bzw. Angestelltenversicherung herausgenommen.
Abschnitt 5
In der Übergangsregelung wird klargestellt, dass für die Meldungen für eine Übergangszeit noch der bisherige Meldevordruck verwendet werden kann, soweit kein Statuskennzeichen nach § 28a Abs. 3 Satz 1 Nummer 10 oder 11 SGB IV zu melden ist. Weiterhin wird auf die ab 01.01.2005 entfallende Unterscheidung nach Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung hingewiesen und über die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Meldeverfahren informiert.
Anlage 1
Die Belegart 12 des Vordrucks "Meldung zur Sozialversicherung" wird durch die Belegart 13 ersetzt. Das bisherige Ankreuzfeld "Beamtenähnliche Gesamtversorgung" wird entfernt und dafür das neue Feld "Statuskennzeichen" sowohl für Meldungen als auch für Stornierungen aufgenommen. Auf der Rückseite des Meldevordrucks werden die Schlüsseldefinitionen des neuen Feldes "Statuskennzeichen" aufgenommen. Die Schlüsseldefinitionen des Feldes "Schlüssel der Staatsangehörigkeit", die unter "Häufige Staatsangehörigkeiten" auf der Rückseite des Meldevordrucks dokumentiert sind, werden um die zum 01.05.2004 der Europäischen Union beitretenden Staaten sowie um den neuen Staatsangehörigkeitsschlüssel "serbisch-montenegrinisch" (132) erweitert. Aus Platzgründen werden dafür auf dem Meldebeleg im Meldeverfahren weniger häufig vertretene Staatsangehörigkeitsschlüssel entfernt. Außerdem werden die Angaben zu den Beitragsgruppenschlüsseln zur Rentenversicherung für Meldezeiträume ab 01.01.2005 geändert.. Es entfallen hier die Beitragsgruppen 2, 4 und 6. Die Bezeichnungen zu den Beitragsgruppenschlüsseln 1, 3 und 5 werden angepasst.
Anlage 2
Die Erläuterungen zur Verwendung und zum Ausfüllen des Vordrucks "Meldung zur Sozialversicherung" werden an den geänderten Meldevordruck (Belegart 13) angepasst, wobei die Erläuterungen zum Ankreuzfeld "Beamtenähnliche Gesamtversorgung" entfallen und die Erläuterungen zum Schlüsselfeld "Statuskennzeichen" neu aufgenommen werden. Die sich aus der Neuorganisation der Bundesagentur für Arbeit ergebenden Änderungen in den Bezeichnungen "Bundesanstalt für Arbeit" in "Bundesagentur für Arbeit" und "Arbeitsamt" in "Agentur für Arbeit" werden durchgeführt. Bei den Erläuterungen zu den Beitragsgruppen wird darauf hingewiesen, dass für Meldezeiträume bis 31.12.2004 zwischen dem Beitrag zur Arbeiterrentenversicherung und zur Angestelltenversicherung zu unterscheiden ist und für Meldezeiträume ab 01.01.2005 diese Unterscheidung wegfällt. Unter "Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt" werden hinter dem Wort "Rentenversicherung" die Worte "der Arbeiter und Angestellten" gestrichen.
Anlage 3
Bei den Beitragsgruppenschlüsseln zur Rentenversicherung entfallen für Meldezeiträume ab 01.01.2005 die Beitragsgruppen 2, 4 und 6. Die Bezeichnungen der Beitragsgruppen 1, 3 und 5 werden angepasst.
Anlage 4
Keine Änderungen.
Anlage 5
Die Schlüsselzahlen für die Personengruppen für Meldungen für die See-Krankenkasse werden um den Personengruppenschlüssel "149" ergänzt.
Anlage 6
Die Bezeichnung der Anlage wird modifiziert.
Abschnitt 6.2 (Datensatz DSKO)
In der Beschreibung zum Inhalt/Erläuterungen des Datenfeldes "PRODUKT-IDENTIFIER" (PROD-ID), Stellen 079 bis 085 des Datensatzes, erfolgt eine Klarstellung zur Vergabe der PROD-ID. Die Art des Datenfeldes "TELEFON-ANSPRECHPARTNER", Stellen 301 bis 320 des Datensatzes, wird von M = Mussfeld in K = Kannfeld geändert.
Abschnitt 6.3 (Datensatz DSME)
Durch die Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt die Unterscheidung nach Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung. Daher wird das bisherige Datenfeld "VSTR" (Versicherungsträger), Stellen 076 bis 077 des Datensatzes zum Reservefeld. Das bisherige Reservefeld für das Meldeverfahren "RESERVE", Stelle 185 des Datensatzes, erhält die Bezeichnung "KENNZ-STATUS" und wird für die Aufnahme des Statuskennzeichens für Ehegatten, Lebenspartner, Verwandter oder Versc...