Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe, die nicht deutsche Staatsangehörige sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben, können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Dazu ist ein Antrag des Arbeitgebers erforderlich.
Ausnahme von der Befreiungsoption
Die Befreiungsmöglichkeit gilt für diesen Personenkreis nur, wenn die Betroffenen nicht den deutschen Besatzungsmitgliedern nach über- oder zwischenstaatlichem Recht gleichgestellt sind.
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