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Beginn der Beschäftigung, Rentner (Mitarbeiterinformation)

Mario Scharf
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Kurzbeschreibung

Nachfolgend werden Mitarbeiter auf wichtige Details hingewiesen, wenn sie eine Rente beziehen und in einem Betrieb eine neue Beschäftigung aufnehmen. Außerdem erhalten die Betroffenen Informationen, die für die Rente nützlich sein können. Eingegangen wird dabei auf Altersrentner "bis" zum Erreichen der Regelaltersgrenze und "nach" Erreichen der Regelaltersgrenze sowie auf Erwerbsminderungsrentner.

  • Beschäftigungsbeginn Altersrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Beschäftigungsbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Beschäftigungsbeginn und Erwerbsminderungsrente

Beschäftigungsbeginn Altersrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

  • Musterdokument öffnen

Tipps zur Beschäftigung neben einer Altersrente

Sehr geehrte/r Frau/Herr ....... ,

Sie haben bei Beschäftigungsbeginn angegeben, dass Sie eine vorgezogene Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) beziehen. Zu dem Thema "Altersrente und Beschäftigung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze" möchten wir Ihnen einige Tipps geben.

1. Keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr

Als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können Sie seit 1.1.2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Das heißt, die Höhe des Arbeitsentgelts, das Sie von uns beziehen, mindert Ihre Rente nicht.

2. Vollrente und Teilrente

Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente beziehen, z. B. in Höhe von 50 % der Vollrente. Entscheiden Sie sich für eine Teilrente, kann diese 10 % bis 99,99 % der Vollrente umfassen.

3. Sammeln weiterer Rentenanwartschaften trotz Altersrente

Während einer Beschäftigung neben dem Rentenbezug, egal ob als Voll- oder Teilrente, bleiben Sie rentenversicherungspflichtig. Wie bisher behalten wir Ihren Beitragsanteil zur Rentenversicherung ein und führen ihn zusammen mit unserem Beitragsanteil ab. Das heißt, sie erwerben weitere Rentenanwartschaften. Dies gilt – n...

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Zusammenfassung Begriff Rentner, die neben dem Bezug einer Rente weitere Einkünfte erzielen, müssen ggf. Kürzungen ihrer Rente hinnehmen. Der zulässige Hinzuverdienst ist u. a. von der Rentenart abhängig. Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen ...

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