Die Krankenversicherungsbeiträge der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind entweder unter der Beitragsgruppe 1000 oder der Beitragsgruppe 3000 ohne Zusatzbeiträge aufzuführen. Im Beitragsnachweis-Datensatz sind die Zusatzbeiträge in der Position "Zusatzbeiträge Pflichtbeitrag ZBP" aufzuführen.

Bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, deren Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber im Firmenzahlerverfahren gezahlt werden, sind die Zusatzbeiträge gesondert aufzuführen. Der Beitragsnachweis-Datensatz sieht dafür die Position "Zusatzbeitrag KV-Freiw ZBF" vor.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge