In einer privaten Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Angehörigen keinen Beitragszuschuss verlangen. Dies besagt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.[1] In der Vergangenheit wurden Beitragszuschüsse der Arbeitgeber für freiwillig gesetzlich versicherte Familienangehörige – analog den Zuschüssen für privat Krankenversicherte – durch die Krankenkassen akzeptiert.

 
Praxis-Tipp

Krankenkasse befragen

Bei Fragen zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sollten sich Arbeitgeber an die jeweils zuständige Krankenkasse wenden.

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