Der Arbeitgeber darf Zuschüsse zu einer privaten Krankenversicherung nur dann steuerfrei lassen, wenn der Arbeitnehmer eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags vorlegt, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 257 SGB V vorliegen. Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung zu den Entgeltunterlagen nehmen.

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