1Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. November 2010 zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl. 2010 II S. 1359, 1360) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2

am 30. Dezember 2010

in Kraft getreten ist.

2Die Ratifikationsurkunden zu dem Abkommen wurden am 30. Dezember 2010 in Damaskus ausgetauscht.

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