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Durch Notenwechsel vom 30. November/15. Dezember 1994 ist zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Tadschikistan eine Vereinbarung über die Fortgeltung und das Erlöschen von zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen völkerrechtlichen Übereinkünfte im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan geschlossen worden.
Die dieser Bekanntmachung als Anlage 1 beigefügte Liste enthält die deutsch-sowjetischen Übereinkünfte, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgelten. Diese Liste schließt gleichwohl nicht aus, daß noch weitere zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossene Übereinkünfte im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgelten können.
Das dieser Bekanntmachung als Anlage 2 beigefügte Verzeichnis enthält die deutsch-sowjetischen Übereinkünfte, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan ohne Bedeutung sind und mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung, am 15. Dezember 1994, erloschen sind.
Anlage 1 zur Bekanntmachung über die Fortgeltung und das Erlöschen von deutsch-sowjetischen Übereinkünften im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan
Liste der deutsch-sowjetischen Verträge, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan fortgelten
1. |
Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt |
2. |
Konsularvertrag vom 25. April 1958 |
3. |
Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken |
4. |
Abkommen vom 11. November 1971 über den Luftverkehr |
5. |
Abkommen vom 19. Mai 1973 über kulturelle Zusammenarbeit |
6. |
Abkommen vom 21. Februar 1980 über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr |
7. |
Abkommen vom 24. November 1981 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen |
8. |
Abkommen vom 22. Juli 1986 über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit |
9. |
Abkommen vom 23. April 1987 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft |
10. |
Abkommen vom 4. Mai 1987 über die Zusammenarbeit im Bereich der Agrarforschung |
11. |
Vereinbarung vom 4. Mai 1988 über Inspektion in bezug auf den Vertrag vom 8. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite |
12. |
Abkommen vom 25. Oktober 1988 über die Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen, Firmen und Organisationen im Bereich der Nahrungsmittelindustrie |
13. |
Abkommen vom 25. Oktober 1988 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes |
14. |
Vertrag vom 13. Juni 1989 über den gegenseitigen Schutz und die Förderung von Kapitalanlagen (Investitionsschutzvertrag) |
15. |
Abkommen vom 13. Juni 1989 über die Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Mißbrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und deren unerlaubten Verkehr |
16. |
Abkommen vom 13. Juni 1989 über einen Schüler- und Lehreraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften |
17. |
Abkommen vom 13. Juni 1989 über Jugendaustausch |
18. |
Abkommen vom 13. Juni 1989 über die Errichtung und die Tätigkeit von Kulturzentren |
19. |
Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit |
20. |
Vertrag vom 9. November 1990 über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik |
21. |
Abkommen vom 9. November 1990 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens |
Anlage 2 zur Bekanntmachung über die Fortgeltung und das Erlöschen von deutsch-sowjetischen Übereinkünften im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan
Verzeichnis der deutsch-sowjetischen Verträge, die im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Tadschikistan ohne Bedeutung sind und aufgehoben werden
1. |
Vereinbarung vom 5. Dezember 1986 über die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten betreffend Tiefseebodenfelder |
2. |
Abkommen vom 22. April 1987 zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für die Nutzung der Atomenergie der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie |
3. |
Übereinkommen vom 14. August 1987 über die Lösung praktischer Schwierigkeiten bei Tiefseebergbaufeldern |
4. |
Abkommen vom 25. Oktober 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall und den Informationsaustausch über Kernanlagen |
5. |
Abkommen vom 25. Oktober 1988 zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Akademie der Wissenschaften der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und Nutzung des Weltraums zu fried... |