Arbeitsphysiologie und -psychologie erforschen die Auswirkungen von arbeitsbedingten Belastungen und Beanspruchungen auf den Menschen. Die Untersuchungen zur Auswirkung von Lärm, Schmutz, Stäuben, Hitze, Allergenen oder körperlicher Aktivität (Koordination, Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit) auf den Menschen gehören z. B. zu den arbeitsphysiologischen Maßnahmen. Arbeitspsychologische Fragestellungen stellen z. B. die Auswirkungen von Arbeitszufriedenheit, Arbeitsunzufriedenheit, positiver/negativer psycho-sozialer Unterstützung am Arbeitsplatz, Mitwirkung und Mitverantwortung (Partizipation) sowie von Mobbing dar.
Bei den Belastungsformen unterscheidet man im Wesentlichen:
- physikalische Belastungen, z. B. Hitze und Luftfeuchtigkeit;
- chemische Belastungen, z. B. Schadstoffkonzentrationen;
- energetische Belastungen, z. B. Kalorienverbrauch bei körperlicher Schwerstarbeit;
- informelle, mediale Belastungen, z. B. Bildschirmarbeit;
- psychische, soziale, psychosoziale Faktoren.
In Abb. 2 ist die Größe des angehängten Gewichts ursächlich verantwortlich für die Auslenkung des Zeigers, der die Beanspruchung anzeigt. Die Beanspruchung ist im angezeigten Ergebnis abhängig von den Federkonstanten.
Abb. 2: Das Belastungs-, Beanspruchungskonzept am Beispiel der Federwaage
In der Arbeits- oder Sportmedizin kann mittels reproduzierbarer diagnostischer Verfahren oder Tests die individuelle Leistungsfähigkeit gemessen werden. Bei der Arbeitsplatz-, respektive der Gefährdungsanalyse können diesbezügliche Belastungen erfasst werden. Hierbei ist die Beanspruchung wesentlich abhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit. Je höher diese ist, umso niedriger ist die Beanspruchung.
Am Beispiel der Federwaage wird als intervenierende Variable die Federkonstante dargestellt. Auf den Menschen bezogen sind das z. B. bestimmte Persönlichkeitseigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese intervenierenden Variablen werden in der Folge als auch als Ressourcen bezeichnet. Die Ressourcen, die ein Mensch einer Belastung entgegensetzen kann, werden wie folgt differenziert:
- persönliche Ressourcen,
- natürlich vorgegebene Ressourcen,
- technisch hergestellte und sozial organisierte Ressourcen.
Während bei reproduzierbaren Ausdauertestungen nahezu eine lineare Beziehung zwischen Belastung und Beanspruchung besteht, sind bei Arbeiten mit hohen psychosozialen Belastungsmerkmalen Belastung und Beanspruchung nicht direkt miteinander verknüpft.
Wydra unterscheidet v. a. aus sportwissenschaftlicher Sicht zwischen permanenten und konsumptiven Ressourcen. Unter permanenten Ressourcen werden persönliche Quellen verstanden, die langfristig verfügbar sind. Diese stellen vermutlich strukturell verankerte innere Leistungsvoraussetzungen dar, die durch Übung und Training erweitert werden können (z. B. die motorischen Hauptbeanspruchungsformen Kraft, Ausdauer, Koordination, Beweglichkeit und Schnelligkeit). Zu den konsumptiven Ressourcen wird die "erneuerbare" Energie (Kraft) verstanden. Sie unterliegen einer begrenzten Vorratshaltung, sind schnell verfügbar und bauen sich je nach Einsatzintensität und Einsatzumfang schnell und entsprechend proportional ab
Als Beispiel können die Energievorräte in der Muskulatur genannt werden. Permanente und konsumptive Ressourcen bedingen sich gegenseitig. So kann eine vorhandene permanente Ressource, wie z. B. die Ausdauerleistungsfähigkeit nicht ausgenutzt werden, wenn die konsumptiven Ressourcen, wie z. B. die Kohlenhydratspeicher in der Muskulatur und der Leber relativ leer sind.
Das Fragen nach Grenzwerten bzw. "Erträglichkeitsgrenzen" stellt die zentrale Aufgabe der Arbeitsphysiologie dar. Kernanliegen ist die Bestimmung der Arbeitsbelastung, die bei täglicher Wiederholung, z. B. im Rahmen einer 8-Stunden-Schicht, ein Arbeitsleben lang ohne Gesundheitsbeeinträchtigung möglich ist. Mit dieser Fragestellung wird die Brücke von der Arbeitsphysiologie zur Gesundheitsvorsorge und -sicherung geschlagen.
An dieser Stelle sollte auch auf die entsprechende europäische und deutsche Gesetzgebung hingewiesen werden, z. B. die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (89/391/EWG). Arbeitsbelastungen sollen an die Möglichkeiten des betroffenen Individuums angepasst werden. Dabei wird mit z. T. aufwendigen Assessments (= Ermittlung der Eignung von Menschen hinsichtlich ihrer biologischen und psychischen Ausgangsvoraussetzungen für bestimmte Arbeitsplätze) gearbeitet. Übergeordnetes Ziel ist die Harmonisierung von Mensch und Arbeitsbedingungen, ohne dass die menschlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten über- oder unterfordert werden.
4.1 Belastungsforschung und Psychosomatik
Die Begriffe Belastung (load, stress) und Beanspruchung (strain) haben in der Arbeitsphysiologie einen zentralen Stellenwert. Vor dem ...