Als angenehm werden die Sehbedingungen dann eingestuft, wenn im Gesichtsfeld eine harmonische Leuchtdichteverteilung vorherrscht. Dauernde Hell-Dunkel-Adaptionen, die aus hohen Helligkeitsunterschieden resultieren, werden vermieden. Bei der Leuchtdichteverteilung ist v. a. zu berücksichtigen, dass störende Reflexionen heller Flächen auf dem Bildschirm des Beschäftigten unbedingt verhindert werden müssen. Da die Reflexionsgrade von Wänden, Decken, Fußboden und Einrichtungsgegenständen (Tab. 1) die Leuchtdichteverteilung in nicht unerheblichem Maße beeinflussen, sind sie bei der Berechnung der Beleuchtungsanlage entsprechend zu berücksichtigen.

 
Decke 0,7 bis 0,9
Wände 0,5 bis 0,8
Boden 0,2 bis 0,4
Arbeitsflächen, Möbel und Geräte 0,2 bis 0,7

Tab. 1: Empfohlene mittlere Reflexionsgrade

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