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BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen

Dipl.-Ing. Andrea Lange
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Zusammenfassung

 
Überblick

Im Jahr 2004 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ins SGB IX aufgenommen und ist seitdem für alle Arbeitgeber verpflichtend. Den Anwendern bereitet die konkrete Umsetzung der Anforderungen allerdings noch immer häufig Probleme. Oft fehlt es an Systematik, Effizienz und teilweise sogar an Rechtskonformität. Dabei kann das BEM viel mehr leisten: Mit dem Fachkräftemangel nimmt die Bedeutung gesunder und leistungsfähiger Beschäftigter in den Unternehmen weiter zu. Immer weniger Beschäftigte, die im Durchschnitt immer älter werden, müssen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten. Gleichzeitig steigen die Krankenstände in vielen Unternehmen bis in den zweistelligen Bereich. Dabei sind gesunde und motivierte Mitarbeiter wesentliche Grundlage für gute Unternehmensergebnisse.

§ 167 Abs. 2 SGB IX stellt den rechtlichen Rahmen. Die konkrete Umsetzung liegt jedoch in der Verantwortung der Unternehmen und Institutionen. Dieser Beitrag beschreibt anschaulich und strukturiert die Prozesse, die im Rahmen des BEM zu gestalten sind. Es werden konkrete Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Umsetzung erfolgen kann. Dabei werden Qualitätskriterien, wie Rechtskonformität, Selbstbestimmung und Beteiligung der betroffenen Mitarbeiter, sowie Ressourcenorientierung herausgearbeitet.

1 Ausgangslage

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten 6 Wochen ununterbrochen oder durch häufigere Kurzerkrankungen arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Ziel des BEM ist die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Vermeidung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und somit der Erhalt des Arbeitsplatzes. Für Mitarbeiter ist die Teilnahme am BEM freiwillig.

Mit zunehmendem Alter steigt das Krankheitsrisiko, da altersbedingt die körpereigene Abweh...

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