Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden neben der Ausbildungsvergütung die gleichen Vergünstigungen lohnsteuerfrei zukommen lassen, die er auch dem "normalen" Arbeitnehmer gewährt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] freiwillig geleistet werden.

Dazu gehören u. a:

 
Praxis-Tipp

Steuerfreie Reisekosten für Fahrten zur Berufsschule

Fahrten des Auszubildenden zur Berufsschule oder anderen Ausbildungseinrichtungen sind grundsätzlich Auswärtstätigkeiten.[12] Die Ausbildungsvergütung muss für diese Zeiten vom Ausbildungsunternehmen fortgezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dem Auszubildenden für die Fahrten zur Berufsschule steuerfrei Reisekosten erstatten.[13]

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