Für Meldungen von Änderungen gelten die Meldefristen für die Anmeldung. Demnach sind die Meldungen mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eintritt des jeweiligen Tatbestands zu melden.

Entsprechende Meldefristen gelten für eine Anmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses, das sich an ein Berufsausbildungsverhältnis anschließt, und für die Abmeldung, wenn das Beschäftigungsverhältnis einem Berufsausbildungsverhältnis vorausgeht.

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