Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Menschen. Über 230.000 Personen erkrankten 2020 in Deutschland an einer der verschiedenen Formen von Hautkrebs. Die verschiedenen Hautkrebsarten werden auf Basis des betroffenen Gewebes unterschieden. Die wichtigsten Hautkrebsarten sind das Basalzellkarzinom, das Plattenepithelkarzinom (beide umgangssprachlich "weißer Hautkrebs") und das maligne Melanom (umgangssprachlich "schwarzer Hautkrebs"). Ein überwiegender Teil der Hautkrebserkrankungen (rund 222.000) entfällt auf die beiden Arten des weißen Hautkrebses und nur ein geringerer Teil auf das maligne Melanom. Anders verhält es sich hinsichtlich der Sterbefälle. Aufgrund des malignen Melanoms verstarben 2020 in Deutschland rund 3.000 Patienten gegenüber rund 1.000 Sterbefällen bei nicht-melanotischen Hautkrebserkrankungen. Aufgrund der deutlich größeren Sterblichkeit steht das maligne Melanom im Rahmen vieler Debatten. Jedoch ist auch die Mortalität beim "weißen Hautkrebs" nicht zu vernachlässigen. Zudem stellt die große Fallzahl der Hautkrebserkrankungen eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem dar (bei Kosten für das Melanom und sonstige bösartige Neubildungen der Haut von rund 692 Mio. EUR bereits in 2015). Nicht zuletzt gilt für alle 3 Hautkrebsarten, dass sie für die Betroffenen Einschränkungen der Lebensqualität und physische sowie psychische Belastungen mit sich bringen.
Unter einer Reihe von Risikofaktoren gilt ultraviolette (UV-)Strahlung nach derzeitigen Erkenntnissen als der mit Abstand bedeutsamste Auslöser bei der Entstehung von Hautkrebs. UV-Strahlung schließt im elektromagnetischen Spektrum an den violetten Bereich des sichtbaren Lichtes an und wirkt durch seine Strahlungsenergie auf eine Vielzahl zellulärer Komponenten, insbesondere (auf direktem wie auch indirektem Wege) auf die DNA in den Zellkernen der Oberhautzellen. Zu Details der Induktion, Promotion und Progression von Hautkrebs sind immer noch viele Fragen offen. Die verschiedenen Hautkrebsarten unterscheiden sich hinsichtlich des Einflusses von UV-Strahlung. Darüber hinaus sind für die verschiedenen Hautkrebsarten unterschiedliche weitere Risikofaktoren zu beachten:
- Für das Basalzellkarzinom als weltweit häufigster Hautkrebs ist festzuhalten, dass dieser Tumor sich besonders auf den sog. "Sonnenterrassen" des Körpers (z. B. Nase, Stirn) zeigt. Sein Auftreten ist jedoch weniger von der im Lebenslauf aufgenommenen UV-Strahlung ("kumulative UV-Strahlung") abhängig als vielmehr von intermittierenden UV-Expositionen (z. B. Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend). Forschungsergebnisse weisen mittlerweile auch auf eine genetische Determinierung für die Entwicklung des Basalzellkarzinoms hin.
- Für die Entwicklung des Plattenepithelkarzinoms (das sich ebenfalls v. a. auf den "Sonnenterassen" zeigt) ist dagegen die kumulative UV-Dosis der entscheidende Risikofaktor. Das Plattenepithelkarzinom hat als einziger Hautkrebs eine Vorstufe: die aktinische Keratose (auch "solare Keratose"). Die aktinische Keratose stellt als Merkmal einer erhöhten UV-Exposition einen wichtigen Risikofaktor für die Entstehung des Plattenepithelkarzinoms dar.
- Das maligne Melanom tritt verstärkt aufgrund intermittierender UV-Exposition und schwerer Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend auf. Eine besondere Risikogruppe sind hellhäutige Menschen mit roten oder blonden Haaren. Zudem gibt es starke Hinweise, dass das maligne Melanom vererbbar ist. Weiterhin ist anzumerken, dass im deutlichen Gegensatz zu Basalzell- und Plattenepithelkarzinom das maligne Melanom auch verstärkt bei jüngeren Menschen auftritt. Es gehört insgesamt zu den häufigsten Krebsarten, die bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefunden werden.
Alle 3 beschriebenen Arten von Hautkrebs eignen sich aufgrund ihrer eher langsamen Entwicklung für ein Screening (Früherkennung). Ziel der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist die frühzeitige Entdeckung von malignem Melanom, Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom, um durch rechtzeitige Behandlung das Mortalitätsrisiko zu senken und die Lebensqualität der Betroffenen Dank einer schonenderen Therapie nicht allzu sehr zu verschlechtern. Seit 2008 ist das Hautkrebsscreening Bestandteil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung und kann von gesetzlich Krankenversicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre in Anspruch genommen werden.